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Frank Fechner / Axel Wössner: Journalistenrecht. 40 brisante Fragen aus dem journalistischen Alltag |
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Wann dürfen Personenfotos veröffentlicht werden? Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Können Behördenauskünfte erzwungen werden? Wer haftet in der Redaktion? Frank Fechner und Axel Wössner beantworten 40 brisante medienübergreifende Fragen, die sich im journalistischen Berufsalltag stellen.
200 Seiten. Fadengeheftete Broschur. 19 Euro.
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Die neue Steuer-Identifikationsnummer (TIN) |
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Die zum 1. Juli 2007 eingeführte Steuer-Identifikationsnummer wurde bis Anfang 2009 bundesweit verschickt. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und eTIN. Die neue, lebenslang geltende Steuer-ID besteht aus zehn zufällig gebildeten Ziffern, die keinen Rückschluss mehr auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen, plus einer zusätzlichen Prüfziffer. Die Nummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamtes und wird erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt wird, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.
Auf welchen Dokumenten sollten freie Journalisten die neue Steuer-ID angeben?
Jede Korrespondenz mit der Finanzverwaltung muss ab sofort die neue Steuer-Identifikationsnummer enthalten. Bei Rechnungen bleibt es allerdings vorerst bei der bisherigen Steuernummer.
Was ist die Wirtschafts-ID?
Für wirtschaftlich Tätige wie Unternehmer und Freiberufler wird eine separate Wirtschafts-ID vergeben. Sie beginnt mit den Buchstaben "DE" und kann beim zuständigen Finanzamt bestellt werden (Rechtsgrundlage bildet der §139c Abgabenordnung). Inhaber einer Wirtschafts-ID sollten dann diese auf ihre Rechnungen setzen.
Und die Umsatzsteuer-ID?
Diese vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Nummer ist eigentlich nur für umsatzsteuerpflichtige Personen gedacht, die europaweit verkaufen. Da der Gebrauch aber grundsätzlich auch für das Inland zulässig ist, können Freiberufler alternativ auch die Umsatzsteuer-ID auf Rechnungen angeben bis die Vergabe der neu eingeführten Wirtschafts-ID reibungsloser verläuft.
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Urheberrecht im Alltag. Kopieren, bearbeiten, selber machen |
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Die virtuelle Welt ein nahezu rechtsfreier Raum, in dem die Nutzer munter "copy-pasten" und Dateien herunterladen dürfen? Mitnichten. Dabei ist das Urheberrecht des Internets selbst erfahrenen Juristen oft ein Rätsel. Die Bundeszentrale für Politische Bildung hat das Buch "Urheberrecht im Alltag" herausgegeben, um sowohl Autoren und Künstlern als auch dem gemeinen Internetnutzer eine Hilfe in Sachen Urheberrecht an die Hand zu geben.
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Neuregelung des Urheberrechts |
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Am 1. Januar 2008 ist das neue Urheberrecht ("Zweiter Korb") in Kraft getreten. Für Journalisten sind folgende Neuregelungen von Bedeutung:
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Das Ende - Innenministerkonferenz steigt aus der Regelung zum bundeseinheitlichen Presseausweis aus |
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Die IMK bedauert, dass die von ihr mehrmals geforderte und aufgrund der aktuellen Rechtsprechung gebotene Einigung zwischen den Journalisten- und Verlegerorganisationen nicht zustande gekommen ist. Die Innenminister von Bund und Ländern erklären daher, dass die Bestätigung vom 23. Dezember 1993 nicht mehr gilt. Sie sind insbesondere nicht mehr damit einverstanden, dass der darin enthaltene Hinweis auf Presseausweisen abgedruckt wird. Eine Übergangsregelung soll für die bereits erteilten Ausweise bis längstens 31. Dezember 2008 gelten.
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